Orchesterordnung
Die Jungen Münchner Symphoniker haben in den letzten 15 Jahren den Erfolg ihrer Konzerte halten und ausbauen können. Um diesen Weg noch effizienter fortführen zu können, haben wir den gemeinnützigen Verein im Herbst 1996 in einen e.V. umgewandelt und ihm eine neue Satzung gegeben. Im Zuge dieser Umgestaltung haben wir hier die wichtigsten „Spielregeln“ des Orchesterlebens zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich formuliert.
1. Probenbesuch
Die aktiven Mitglieder sind verpflichtet, bei allen für das jeweilige Programm in der jeweiligen Stimmgruppe angesetzten Proben -auch Stimmproben- und insbesondere bei den Probenwochenenden mitzuwirken.
Ausnahmen sind nur nach vorheriger Entschuldigung bis zu einem Maximum von 1/4 der anberaumten Probentermine zulässig. Kann ein Mitglied an einer Probe nicht teilnehmen, dann ist dies möglichst frühzeitig bekanntzugeben.
Die Proben müssen pünktlich zur festgesetzten Zeit beginnen können; deshalb ist es nötig, dass alle Mitspieler eine Viertelstunde vor Probenbeginn erscheinen und ihre Instrumente einstimmen. In besonderen Ausnahmefällen kann ein aktives Mitglied -nach vorheriger Absprache mit dem Dirigenten- für ein komplettes Programm pausieren.
2. Üben
Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Stimmen so zu üben, dass sie diese rechtzeitig beherrschen. Die Proben dienen der künstlerischen Ausarbeitung und dem Zusammenspiel, aber nicht dem technischen Studium der Stimmen.
3. Probenwochenenden
Die Probenwochenenden sind selbstverständlich für jedes Mitglied in der vollen Länge Pflicht. Ausnahmen sind nur in eng begrenztem Umfang und bei triftigen Verhinderungsgründen nach vorheriger Rücksprache mit dem Dirigenten möglich.
4. Neue Mitglieder
Neue Mitglieder sind immer herzlich willkommen und können einfach in eine Probe zum Schnuppern vorbeikommen. Ansonsten kann unter info@junge-muenchner-symphoniker.de Kontakt aufgenommen werden.
5. Sitzordnung
Die Sitzordnung in den Proben und Konzerten ist Sache des Dirigenten. Er muss diese Entscheidung nach rein künstlerischen Gesichtspunkten treffen.
6. Noten
Die Stimmen sind sorgsam zu behandeln und nach Beendigung des jeweiligen Programmes umgehend an den zuständigen Notenwart / Dirigenten vollständig zurückzugeben.
Werden Stimmen durch unsachgemäße Behandlung beschädigt, dann hat derjenige, der die Beschädigung verursacht hat, die Kosten, die für die Wiederbeschaffung anfallen, zu tragen.
7. Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag pro Semester beträgt 20 Euro für Studierende und 30 € für Berufstätige.